Aktuelle Meldungen
Auflösung SC Rot-Weiß Erfurt e.V.
Am 16.03.2024 haben sich die Mitglieder des SC Rot-Weiß Erfurt e.V. zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung getroffen. Einziger Tagespunkt war die Auflösung des Vereins. Die anwesenden Mitglieder waren sich einig, dass nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens beim FC Rot-Weiß Erfurt e.V. und dessen gesichertem Fortbestand, die Vorraussetzungen für die Auflösung des SC Rot-Weiß Erfurt e.V. gegeben sind und stimmten für die Auflösung des Vereins.
Das Mitgliedervotum fiel einstimmig aus. Als Liquidatoren des Vereins wurden die beiden Vorstände Björn Stelter und Thomas Müller gewählt. Am 23.05.2024 wurde dem Vereinsregister durch notarielle Beurkundung die Auflösung des Vereins bekanntgegeben. Das Vereinsvermögen wird nach Abzug aller noch entstehenden Kosten satzungsgemäß dem FC Rot-Weiß Erfurt e.V. zufallen.
Thomas Müller
Vorstand SC Rot-Weiß Erfurt e.V.
Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des SC Rot-Weiß Erfurt e.V.
Gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 S. 1 der Satzung des SC Rot-Weiß Erfurt e.V. lädt der Vorstand alle Vereinsmitglieder zu einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Sie findet am Samstag, den 16.03.2024 um 10:00 Uhr im Restaurant „Luftbad Nord“, 99089 Erfurt, Nordhäuser Straße 81 / Haus 35 statt.
Grund
Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird ausschließlich zum Zwecke der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins einberufen. Gem. § 27 Abs. 1 Vereinssatzung kann die Auflösung des Vereins nur in einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung durch den Versammlungsleiter
- Feststellung der Ordnungsgemäßheit der Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung durch den Versammlungsleiter
- Bekanntgabe der Tagesordnung
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
- Schlusswort und Verabschiedung
Hinweise
Gemäß § 14 Abs. 2 Vereinssatzung können auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nur die Angelegenheiten behandelt werden, die in der mit der Einberufung bekanntzugebenden Tagesordnung benannt sind. Die Stellung weiterer Anträge ist ausgeschlossen. Jede Mitgliederversammlung des SC Rot-Weiß Erfurt e.V. ist gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Vereinssatzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Versammlungsleiter ist gemäß § 15 Abs. 1 S. 4 Vereinssatzung Herr Björn Stelter.
Der Vorstand des SC Rot-Weiß Erfurt e.V.
Benjamin Allmrodt · Thomas Müller · Björn Stelter
Auflösung des SC Rot-Weiß Erfurt e.V. wird vorbereitet
Vorstand des SC Rot-Weiß Erfurt e.V.
Vorstände legen Ämter nieder
Der SC Rot-Weiß Erfurt e. V. hat sich im Frühjahr 2020 für den Fall neu gegründet, dass der Spielbetrieb des FC Rot-Weiß Erfurt e. V. im Sommer 2020 durch den Insolvenzverwalter oder durch eine ausgegliederte GmbH nicht wieder aufgenommen wird bzw. die Nachwuchsmannschaften ihren Spielbetrieb nicht fortsetzen können.
SC RWE meldet die Nachwuchsteams vorsorglich beim TFV
SC Rot-Weiß Erfurt e. V. meldet zur Wahrung der Fristen vorsorglich Nachwuchsmannschaften beim TFV
Der SC Rot-Weiß Erfurt e. V. hat unter der Bedingung, dass der FC Rot-Weiß Erfurt e. V. von seinen Spielrechten keinen Gebrauch macht, nachfolgende Nachwuchsmannschaften für die Saison 2020/2021 fristgemäß beim Thüringer Fußballverband gemeldet und für diesen Fall auch die Übernahme der Spielrechte beantragt.
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SC Rot-Weiß Erfurt ist eingetragener Verein
Mit Datum vom 7. April 2020 wird der neue gegründete SC Rot-Weiß Erfurt als eingetragener Verein unter der Registernummer 193060 im Vereinsregister Erfurt geführt. Als nächsten Schritt wird der Vorstand eine Steuernummer und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Erfurt beantragen.
SC Rot-Weiß Erfurt e.V. gegründet!
Am Samstag, den 28. März 2020 fanden sich 11 Gründungsmitglieder per Videokonferenz zusammen und haben den „SC Rot-Weiß Erfurt“ gegründet.
Der neu gegründete Verein wird selbstverständlich nicht in Konkurrenz zu einer werbenden Tätigkeit des in Insolvenz befindlichen „FC Rot-Weiß Erfurt“ treten. Lediglich für den Fall, dass der Spielbetrieb im Sommer 2020 durch den Insolvenzverwalter bzw. durch eine ausgegliederte GmbH nicht wieder aufgenommen wird bzw. die Nachwuchsmannschaften ihren Spielbetrieb nicht fortsetzen können, wird der neu gegründete Verein am Spielbetrieb teilnehmen.
Absichtserklärung Gründung SC Rot-Weiß Erfurt e.V.
Am Mittwoch, den 11.03.2020 haben sich Fans und Unterstützer des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. getroffen, um sich über den aktuellen Stand und mögliche Szenarien rund um den Verein auszutauschen.
Die Teilnehmer, welche keinem der Gremien des Vereins angehören, sind sich einig, dass der Erhalt des Vereins und das durch den Insolvenzverwalter angestrebte Sanierungsvorhaben oberste Priorität haben. Dennoch verbindet die Gruppe auf Grundlage der verfügbaren Informationen die Sorge, dass eine Entschuldung des Vereins im Rahmen eines Insolvenzplans nicht gesichert ist und die Beteiligten dann mit der Situation umgehen müssen, dass der FC Rot-Weiß Erfurt e.V. im Sommer ggf. das Spielrecht für die Oberliga nicht wahrnehmen kann und schlimmstenfalls die Löschung aus dem Vereinsregister droht.
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